Histamin-Intolerante fallen bei Allergenkennzeichnung durch den Rost
Folgende Zutaten sind in Restaurants usw. nun kennzeichnungspflichtig:
- Glutenhaltiges Getreide (d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder abgewandelte Stämme) und daraus hergestellte Erzeugnisse
- Krebstiere und -erzeugnisse*
- Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Fisch und -erzeugnisse außer Fischgelatine*
- Erdnüsse und -erzeugnisse*
- Soja(-bohnen) und -erzeugnisse*
- Milch und -erzeugnisse (inklusive Laktose)
- Schalenfrüchte (d.h. Hasel-, Wal-, Cashew-, Pekan-, Para-, Macadamia- und Queenslandnuss sowie Pistazie und Mandel) und daraus hergestellte Erzeugnisse*
- Sellerie und -erzeugnisse
- Senf und -erzeugnisse*
- Sesamsamen und -erzeugnisse
- Schwefeldioxid und Sulfite (ab zehn Milligramm pro Kilogramm oder Liter, angegeben in SO2)*
- Lupinen und daraus hergestellte Produkte
- Weichtiere wie Schnecken, Muscheln, Tintenfische sowie daraus hergestellte Erzeugnisse*
Die mit * gekennzeichneten Zutaten können auch bei HIT relevant sein, allerdings wurde, da Histamin-Intoleranz nicht unter die Allergien fällt,
auf Zusätze wie Glutamat, Hefeextrakt, Farbstoffe und Konservierungsmittel keine Rücksicht genommen.
Hier wäre eine Umformulierung in Allergen- und Lebensmittelintoleranzkennzeichnung angebracht.
Ich kann Ihnen nur raten, machen Sie sich eine Gasthauskarte mit Auflistung verträglicher und unverträglicher Inhaltsstoffe und klären Sie dies
beim Restaurantbesuch immer direkt mit dem Besitzer oder Koch.
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